11.04.2024
Unter anderem wird die Förderung der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Betrieben durch den Eigentümer als Ziel festgeschrieben. (Foto: agrarfoto.com)
Mit der vorgelegten Novelle wird die Rechtstellung eines Landwirtes im Hinblick auf den Erwerb langfristig verpachteter landwirtschaftlicher Grundstücke angepasst und eine Benachteiligung gegenüber Nichtlandwirten beseitigt. Gleichzeitig wird in der Grundsatzbestimmung des Tiroler Grundverkehrsgesetzes die Förderung der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Betrieben durch den Eigentümer selbst als gesetzliches Ziel ausdrücklich festgeschrieben.
Der Rechtserwerb an Grundstücken, welche bereits seit zehn Jahren verpachtet sind und für den Betrieb des Pächters von wesentlicher Bedeutung sind, wird für einen Landwirt nun auch dann möglich, wenn dieses Grundstück weiterhin über mindestens zehn Jahre vom bisherigen Pächter bewirtschaftet wird.
Weiters wird mit vorliegender Novelle eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht für Rechtserwerbe an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Wasserverbände oder Wassergenossenschaften geschaffen, wenn die Grundstücke zur Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements benötigt werden.
Außerdem wird ein Anhörungs- und Beschwerderecht für Gemeinden beim Ausnahmetatbestand für Rechtserwerbe an minderwertigen bzw. höchstens 300 m² großen Grundstücksteilen eingeführt. Damit soll Umgehungen von raumordnerischen Zielsetzungen beim Erwerb von Freilandflächen angrenzend an Bauland entgegengetreten werden.
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